Uitspraak
RECHTBANK OVERIJSSEL
1.procedure
2.feiten
Bei zwei Belegen ( #04329 und #12298) wurde der Kaufbon doppelt verwendet.
Es ist deutlich zu erkennen, dass die Kaufbons von den Originalretouren abgelöst wurden.
Die Kundenunterschriften zwischen Originalretoure und manipulierterRetoure weichen stark voneinander ab.
Das Anschriftenfeld der Retoure #04329 wurde von der Originalretoure #03882 vom 12.07.13 falsch abgeschrieben.
3.verzoek
4.verweer
beoordeling