3.15.In het Beschäftigungsvertrag van 21 oktober 2002 is tussen [A] en [P] onder meer het volgende overeengekomen:
"1) [[P]] nimmt hiermit die Verpflichtungen von [A] aus dem Charter Party über unter den Bedingungen dieses Vertrages.
2) Bei pünktlicher Erfüllung von [[P]] seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag gewährt [A] hiermit [[P]] eine Kaufoption auf dem Schiff. (...) Die Kaufsumme (...) beträgt € 4.900.820,- (...)
(...)
4) [[P]] empfangt monatlich; die von [A] von [O] empfangen Frachteinnahmen des Schiffes minus ein Betrag von EUR 43.109,06 (...)
(...)
6b) [[P]] erklärt das Schiff in gutem Zustand akzeptiert zu haben. Er ist verpflichtet das Schiff auf eigener Rechnung in gutem Zustand zu pflegen und es übrigens im Zustand in der es das Schiff akzeptiert hat, vorbehaltlich Wertminderung, infolge normaler Nutzung. Änderungen und/oder Modernisierungen am Schiff brauchen schriftliche Zustimmung von [A].
Soweit gestattete Verbesserungen beziehungsweise Änderungen angebracht werden, werden diese im Auftrag und auf Rechnung von [[P]] sein, wenn nicht anders vereinbart wird. Wenn notwendige Änderungen infolge geänderte Bestimmungen der zuständigen Behörden am Schiff angebracht müssen worden, werden diese Änderungen auf Rechnung von [[P]] gehen. [[P]] verpflichtet sich die benötigten Schiffspapiere, Klassezertifikate und dergleichen mehr rechtzeitig auf eigenen Kosten zu erneuern.
Wenn [[P]] es versäumt, hat [A] das Recht auf Rechnung von [[P]] hier für zu sorgen. Es ist [[P]] verboten ohne schriftliche Zustimmung von [A] das Schiff, den Schiffsinventar oder einzigen Teil davon an Dritten zu vermieten oder in irgendeiner Nutzverwaltung abzutreten.
[A] ist berechtigt (...) einmal pro Monat das Schiff zu betreten ohne Vorbekanntgabe, um die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu kontrolieren. (...)
7) (...) Es ist [A] gestattet während der Laufzeit dieses Vertrages eine Neufinanzierung (...) auf dem Schiff zu nehmen.
8) Das Schiff ist ab der Inbetriebnahme für Rechnung und Risiko von [[P]]. Diese letzter wird trotz eventueller Wertminderung, Beschädigung und Verlorengehen von welcher Ursache auch, verpflichtet zu uneingeschränkter Einhaltung aller für ihn aus diesem Vertrag ergebenen Verpflichtungen.
9) Das Schiff darf niemals eingesetzt werden um Schiffe zu schieben und zu beladen mit Konterbande und mit Güter, die das Recht zur Leistung von Versicherungspfennige schaden. [[P]] trägt alle Kosten zur Inbetriebhaltung und Wartung des Schiffes.
Er verpflichtet sich [A] auf seinen Kosten das Schiff während der Vertragsdauer ordentlich und funktionell zu pflegen, das Schiff nur baugemäß zu benutzen und alle nationale und internationale Vorschriften genau nach zu kommen.
10) [A] wird das Schiff auf Kosten von [[P]] (...) vollkasko versicheren. (...)
15) [[P]] ermächtigt [A] in allen Fällen, in denen kraft dieses Vertrages an [A] die Befugnis gegeben ist den betreffenden Vertrag als von Rechts wegen aufgelöst zu betrachten, bei Vorlage und unter Benutzung der Ausfertigung dieser Akte übergehen zu sofortiger Räumung des Schiffes, solches auf Kosten von [[P]].
(...)
17) Zu diesem Vertrag gehören:
a.) eine Versicherung mit Hypothekklausel (...);
b.) ein Verwaltungsvertrag zwischen [[P]] und [G] B.V. mit einer Gültigkeitsdauer mindestens gleich an der Laufzeit dieses Vertrages;
c.) ein Managementvertrag zwischen [[P]] und [[A]] mit einer Gültigkeitsdauer mindestens gleich an der Laufzeit dieses Vertrages;
d.) ein Agenturvertrag zwischen [[P]], [A] und [G] B.V. (...);
e.) der Charter Party zwischen [A] und [O] für die Dauer von 5+5+5 Jahren (...)
(...)
20) Besondere Bestimmungen
1) Dieser Vertrag gründet auf den Bauvertrag einschließlich Anlagen zwischen [A] und [B] B.V. (...)
2) (...) Die Übergabe des kompletten Schiffes wird spätestens am 10. Mai 2003 stattfinden. (...)
(...)
4) Für diese Vereinbarung gilt eine Probezeit von 1 Jahr.
(...)".